Arbeitsmedizinische Vorsorge vor und nach beruflichen Tropenaufenthalten und Weltwärts (G35-Untersuchung)
Bei Tätigkeiten in den Tropen und Subtropen sowie sonstigen Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen Tropen- oder Arbeitsmediziner vorgeschrieben.
Jedes Jahr untersuchen wir weit über 1000 Auslandsmitarbeiter. Durch eigene berufliche Auslandsaufenthalte sind unsere Ärzte mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Tropen vertraut. Im hauseigenen Labor führen wir die notwendigen Untersuchung selbst durch. Falls Impfungen erforderlich sind, können diese im Rahmen der Untersuchung durchgeführt werden.
Auch für Weltwärts-Freiwillige bieten wir eine Vor- und Nachuntersuchung, diese entspricht der aktuellen Vorgabe des Weltwärts-Programms.
Terminvereinbarung
Bitte buchen Sie über die Online-Terminvereinbarung einen Termin (Montag bis Freitag - jeweils 7:30 Uhr).
Dauer der Untersuchung ca. 60-90 min.
Die Fristen für die arbeitsmedizinische Vorsorge vor und nach Auslandsaufenthalten (G35) sind klar geregelt:
- Die erste Vorsorge muss innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.
- Die zweite Vorsorge muss spätestens 24 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
- Jede weitere Vorsorge, einschließlich nachgehender Vorsorge, muss spätestens 36 Monate nach der vorangegangenen Vorsorge veranlasst bzw. angeboten werden.
Bei einer Änderung der Gefährdungsbeurteilung, z. B. durch eine neu aufgetretene Erkrankung oder einen Wechsel des Einsatzortes, sollte erneut eine Vorsorge erfolgen.